Die Ortsvereine nehmen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die Aufgaben
des Roten Kreuzes zusammen mit dem Kreisverband wahr. Ein Ortsverein ist für
eine oder mehrere Gemeinden oder Gemeindenteile zuständig. In unserem Kreisverband
gibt es 16 Ortsvereine. Die Ortsvereine sind entsprechend der Satzung des DRK
Kreisverbandes nicht rechtsfähige Vereine. Jeder Ortsverein hat eine eigene
Satzung. Die Ortsvereine werden vom Vorstand geführt. In den Ortsvereinen arbeiten
die Gemeinschaften partnerschaftlich zusammen. Als Gemeinschaften gelten:
- Bereitschaften
- Sozialarbeit
- Jugendrotkreuz
- Arbeitskreise für besondere Aufgaben
Die Bereitschaft ist eine Gemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes.
Sie ist die Grundorganisation zur Erfüllung der Rotkreuztätigkeiten auf Orts-
und Kreisverbandsebene. In ihr sind Frauen und Männer ab dem 16 Lebensjahr,
die gemeinsam nach den Grundsätzen des Internationalen Rotkreuz- und Halbmondbewegung
ehrenamtlich tätig werden, zusammengefasst. Die Aufgabenfelder der Bereitschaften
orientieren sich vorrangig am Bedarf und Notlagen vor Ort.
Der DRK Kreisverband Waldshut hat 16 Bereitschaften mit ca. 350 aktiven Helfern
und Helferinnen. Den Bereitschaften stehen 22 Einsatzfahrzeuge zur Verfügung.
Die Erfüllung der Aufgaben der Bereitschaften erfordert eine fachliche Qualifizierung
in Fachdiensten und Fachbereichen. Die Bereitschaften im DRK Kreisverband Waldshut
sind in folgenden Fachdiensten ausgebildet und üben diese regelmässig aus:
- Ausbildung der Bevölkerung in Lebensrettenden Sofortmassnahmen, Erster Hilfe
und Sanitätsausbildung (San A)
- Betreuungsdienst mit den Bereichen
- Verpflegung
- Soziale Betreuung
- Unterkunft
- Krisenintervention
- Blutspendewesen
- Sanitätsdienst u.a. mit den Bereichen
- Sanitätsdienst bei Veranstaltungen
- Mitwirkung im Rettungsdienst
- Hintergrunddienst KTW und RTW
- Helfer vor Ort
- Technik und Sicherheit u.a. mit den Bereichen
- Gefahrenschutz/ Sicherheit
- Behelfsunterkünfte, Zeltbau
- Transportdienste
- Elektrotechnik
- Kreisauskunftsbüro
Die Bereitschaften werden von der Bereitschaftsleitung geleitet. Die Bereitschaftsleitungen
werden durch die Bereitschaftsleiterin und den Bereitschaftsleiter gebildet.
Beide sind gleichberechtigt und haben je eine Stellvertreterin bzw. Stellvertreter.
Die Bereitschaftsleitungen sind in den Vorständen der Ortsvereine stimmberechtigt
vertreten. Die Arbeit der Bereitschaften ist in der "Ordnung der Bereitschaften"
vom DRK- Landesverband Badisches Rotes Kreuz (1.10.1999) geregelt.
Zur Mitwirkung in den Bereitschaften suchen wir ständig Frauen und Männer ab
dem 16 Lebensjahr. Die Mitarbeit in einer Bereitschaften ist möglich
- als Angehöriger einer Bereitschaft
- als freier Mitarbeiter einer Bereitschaft
Wenn Sie an einer Mitarbeit im Roten Kreuz interessiert sind, dann sprechen
Sie bitte Leitungskräfte aus einer unseren 16 Bereitschaften an.
Fachgruppen werden für spezielle oder zeitlich begrenzte Aufgaben oder
besondere Personengruppen auf Orts- oder Kreisverbandsebene gebildet.
Im DRK Kreisverband Waldshut gibt es auf Ebene Kreisverband die folgenden drei
Fachgruppen:
Die Fachgruppen sind der Kreisbereitschaftsleitung unterstellt. Die Arbeit
der Fachgruppen ist ebenfalls in der "Ordnung der Bereitschaften" vom DRK- Landesverband
Badisches Rotes Kreuz geregelt.
Die Kreisbereitschaftsleitung (KBL) besteht aus der Kreisbereitschaftsleiterin
(KBLin) und dem Kreisbereitschaftsleiter (KBL). Beide werden auf Vorschlag der
Versammlung der Bereitschaftsleitungen von der Landesbereitschaftsleitung ernannt,
sind gleichberechtigt und haben je einen Stellvertreter. Die Kreisbereitschaftsleiterin
und der Kreisbereitschaftsleiter sind stimmberechtigte Mitglieder im DRK Kreisvorstand.
Die Kreisbereitschaftsleiterin und der Kreisbereitschaftsleiter haben nach
der Satzung des DRK Kreisverbandes Waldshut ein Ordnungs- und Weisungsrecht
gegenüber den Angehörigen der bei den Ortsvereinen und beim Kreisverband bestehenden
Bereitschaften/ Fachgruppen im Rahmen ihrer Ordnung.
Copyright © by DRK Kreisverband Waldshut-e.V. Alle Rechte vorbehalten.