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Hier finden Sie Ihren DRK-Ortsverein:
Ortsvereine

Die Ortsvereine nehmen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die Aufgaben des Roten Kreuzes zusammen mit dem Kreisverband wahr. Ein Ortsverein ist für eine oder mehrere Gemeinden oder Gemeindenteile zuständig. In unserem Kreisverband gibt es 16 Ortsvereine. Die Ortsvereine sind entsprechend der Satzung des DRK Kreisverbandes nicht rechtsfähige Vereine. Jeder Ortsverein hat eine eigene Satzung. Die Ortsvereine werden vom Vorstand geführt. In den Ortsvereinen arbeiten die Gemeinschaften partnerschaftlich zusammen. Als Gemeinschaften gelten:

  • Bereitschaften
  • Sozialarbeit
  • Jugendrotkreuz
  • Arbeitskreise für besondere Aufgaben

OV Stühlingen OV Lauchringen OV Höchenschwand OV Weilheim-Banholz OV Albbruck OV Dogern OV Waldshut OV Tiengen OV Hohentengen OV Küssaberg OV Klettgau OV Wutöschingen OV Jestetten/Lottstetten OV Wutach OV Schlüchttal OV Steinatal

Ortsverein Albbruck Ortsverein Küssaberg Ortsverein Waldshut
Ortsverein Dogern Ortsverein Lauchringen Ortsverein Weilheim-Bannholz
Ortsverein Hohentengen Ortsverein Schlüchttal Ortsverein Wutach
Ortsverein Höchenschwand Ortsverein Steinatal Ortsverein Wutöschingen
Ortsverein Jestetten/Lottstetten Ortsverein Stühlingen
Ortsverein Klettgau Ortsverein Tiengen

Die Bereitschaft ist eine Gemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes. Sie ist die Grundorganisation zur Erfüllung der Rotkreuztätigkeiten auf Orts- und Kreisverbandsebene. In ihr sind Frauen und Männer ab dem 16 Lebensjahr, die gemeinsam nach den Grundsätzen des Internationalen Rotkreuz- und Halbmondbewegung ehrenamtlich tätig werden, zusammengefasst. Die Aufgabenfelder der Bereitschaften orientieren sich vorrangig am Bedarf und Notlagen vor Ort.

Der DRK Kreisverband Waldshut hat 16 Bereitschaften mit ca. 350 aktiven Helfern und Helferinnen. Den Bereitschaften stehen 22 Einsatzfahrzeuge zur Verfügung.
Die Erfüllung der Aufgaben der Bereitschaften erfordert eine fachliche Qualifizierung in Fachdiensten und Fachbereichen. Die Bereitschaften im DRK Kreisverband Waldshut sind in folgenden Fachdiensten ausgebildet und üben diese regelmässig aus:

  • Ausbildung der Bevölkerung in Lebensrettenden Sofortmassnahmen, Erster Hilfe und Sanitätsausbildung (San A)
  • Betreuungsdienst mit den Bereichen
    • Verpflegung
    • Soziale Betreuung
    • Unterkunft
  • Krisenintervention
  • Blutspendewesen
  • Sanitätsdienst u.a. mit den Bereichen
    • Sanitätsdienst bei Veranstaltungen
    • Mitwirkung im Rettungsdienst
    • Hintergrunddienst KTW und RTW
    • Helfer vor Ort
  • Technik und Sicherheit u.a. mit den Bereichen
    • Gefahrenschutz/ Sicherheit
    • Behelfsunterkünfte, Zeltbau
    • Transportdienste
    • Elektrotechnik
  • Kreisauskunftsbüro

Die Bereitschaften werden von der Bereitschaftsleitung geleitet. Die Bereitschaftsleitungen werden durch die Bereitschaftsleiterin und den Bereitschaftsleiter gebildet. Beide sind gleichberechtigt und haben je eine Stellvertreterin bzw. Stellvertreter. Die Bereitschaftsleitungen sind in den Vorständen der Ortsvereine stimmberechtigt vertreten. Die Arbeit der Bereitschaften ist in der "Ordnung der Bereitschaften" vom DRK- Landesverband Badisches Rotes Kreuz (1.10.1999) geregelt.

Zur Mitwirkung in den Bereitschaften suchen wir ständig Frauen und Männer ab dem 16 Lebensjahr. Die Mitarbeit in einer Bereitschaften ist möglich

  • als Angehöriger einer Bereitschaft
  • als freier Mitarbeiter einer Bereitschaft

Wenn Sie an einer Mitarbeit im Roten Kreuz interessiert sind, dann sprechen Sie bitte Leitungskräfte aus einer unseren 16 Bereitschaften an.

Fachgruppen werden für spezielle oder zeitlich begrenzte Aufgaben oder besondere Personengruppen auf Orts- oder Kreisverbandsebene gebildet.
Im DRK Kreisverband Waldshut gibt es auf Ebene Kreisverband die folgenden drei Fachgruppen:

Die Fachgruppen sind der Kreisbereitschaftsleitung unterstellt. Die Arbeit der Fachgruppen ist ebenfalls in der "Ordnung der Bereitschaften" vom DRK- Landesverband Badisches Rotes Kreuz geregelt.


Die Kreisbereitschaftsleitung (KBL) besteht aus der Kreisbereitschaftsleiterin (KBLin) und dem Kreisbereitschaftsleiter (KBL). Beide werden auf Vorschlag der Versammlung der Bereitschaftsleitungen von der Landesbereitschaftsleitung ernannt, sind gleichberechtigt und haben je einen Stellvertreter. Die Kreisbereitschaftsleiterin und der Kreisbereitschaftsleiter sind stimmberechtigte Mitglieder im DRK Kreisvorstand.

Die Kreisbereitschaftsleiterin und der Kreisbereitschaftsleiter haben nach der Satzung des DRK Kreisverbandes Waldshut ein Ordnungs- und Weisungsrecht gegenüber den Angehörigen der bei den Ortsvereinen und beim Kreisverband bestehenden Bereitschaften/ Fachgruppen im Rahmen ihrer Ordnung.




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